FAQs über Investitionen in schweizer Immobilien


4. Transaktionen, Zahlung, Papierkram und Sicherheit

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Falls Sie, nachdem Sie sich die Investition angeschaut haben, den Kauf durchführen wollen, müssen Sie eine Konvention unterschreiben, in der der Verkäufer bestätigt, daß Sie das Immobiliekaufen möchten. Wir werden dann alle notwendigen Dokumente und Genehmigungen anfordern, um das Geschäft abzuschließen. Schließlich wird der Verkauf von einen beglaubigten Rechtsanwalt, welcher den Wechsel des Besitzes im schweizer Immobilienbesitzprotokollbuch (registre foncier) aufzeichnet, beglaubigt. Falls Sie das Immobiliedurch eine Firma kaufen wollen, müssen Sie erst eine Firma gründen. Sie werden einen Rechtsanwalt dafür benötigen, und ja, wir können Ihnen einen beschaffen. Nachdem Sie diese Firma gegründet haben, fahren Sie wie oben angegeben fort. Falls Sie das wollen, könnnen wir uns für Sie um den ganzen Vorgang in Ihrer Abwesenheit kümmern.

Es gibt normalerweise drei Regierungsagenturen, zwei auf Staatsebene und eine auf Bundesebene, die Ihren Kauf autorisieren müssen. Sie sollten imstande sein, alle notwendigen Genehmigungen für die Gebäude, die wir anbieten, ohne Probleme beschaffen zu können, solange die Informationen, die Sie uns geben, korrekt sind. Natürlich werden wir uns um alles für Sie kümmern, falls Sie das wünschen.

Nicht länger als wenige Wochen.

Sie bezahlen, wenn der öffentliche Notar im schweizer Immobilienverkaufsbuch aufzeichnet, daß Sie der neue Besitzer sind. Wie auch immer, einige kleinere Gebühren könnten auch schon vorher fällig sein.

Den öffentlichen Notar, welcher das Geld an den Verkäufer weiterleiten wird, wenn alle Papier korrekt sind. Er wird auch die Steuern, die Sie dem Staat schulden, bezahlen. Dieses System garantiert Ihre Sicherheit, da die Transaktion von einem öffentlichen Angestellen, dessen Pflicht es ist, zu prüfen, ob alles legal ist, behandelt wird. Sobald er die endgültigen Dokumente unterzeichnet, können Sie sich sicher sein, daß Sie der wahre Besitzer sind.

NEIN. Wir waren noch nie in Geldwäsche involviert und werden es auch niemals sein. Es gibt der Schweiz einen schlechten Ruf.

Keinsfalls. Dieser Versuch, das Gesetz zu umgehen ist natürlich verboten. Jeder, der Ihnen anbietet, dies für Sie zu tun, kann in's Gefängnis gehen, das Immobiliekann konfisziert werden und Sie verlieren all Ihr Geld. Wir machen diese Sorte Geschäft nicht, deswegen fragen Sie bitte erst gar nicht.

Der öffentliche Notar, ein Profi mit einer Regierungslizenz, hat die Pflicht, zu überprüfen, ob alles in der Transaktion legal ist, bevor im schweizer Grundstücksregister (registre foncier) vermerkt, daß Sie der neue Besitzer sind. Sobald er seine Zustimmung gegeben hat, können Sie sich sicher sein, daß niemand Ihr Recht auf dieses Immobiliebestreiten kann. Während der ganzen schweizer Geschichte gab es niemals einen Ruf nach der Nationalisierung von Grund, noch gab es jemals eine Aneignung von Privatbesitz, so daß Sie sich um nichts Sorgen machen müssen - Ihr Besitz wird sicher sein!

Ja, das können wir, solange Sie uns die notwendigen Informationen geben, das Geld bezahlen und ein Mandat unterschreiben, das uns erlaubt, in Ihrem Namen zu handeln. Dann können wir uns für Sie um alles kümmern, sogar wenn Sie nicht in der Schweiz sind.

Ja, bis zu 50% des Kaufpreises des Immobiliens, vorausgesetzt, daß die Bank Sie gut einschätzt.

Sie müssen 4% Steuer an den öffentlichen Notar für die Besitzerwechselprozeduren bezahlen.Dann, das hängt von den genauen Umständen ab, könnte es weitere Gebühren für Rechtsanwälte oder  Buchhalter geben, falls Sie eine Firma gründen wollen, um Ihre Identität zu schützen. Die Gebühren des Hauskonstrukteurs sind im Dienstleistungskonto enthalten.

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