Vor dem hohen Steuersatz in Ihrem Land zu fliehen ist unter
schweizer Gesetzen kein Verbrechen. Tatsache ist, daß schweizer Banken über die
Jahrzente jenen, die über die Sicherheit ihres Geldes besorgt waren, sei es wegen
politischen Wirren oder räuberischer Besteuerung, Unterschlupf gewährten. Während der
faschistischen Zeit in Europa (1922-1945) investierten viele Leute, die in ihren
Heimatländern verfolgt wurden, ihr Geld in der Schweiz, um ihre finanzielle Zukunft vor
den Nazis und anderen Schwarzhemden zu verteidigen. Zu dieser Zeit führte die Schweiz
ihre Bankgeheimnis-Gesetze ein, welche jeden Banker, der Informationen
über seinen Kunden preisgab, in's Gefängnis sandte.
Wenn Sie Geld in einer schweizer Bank hinterlegen und das
Finanzamt Ihres Landes oder eine ähnliche Regierungsagentur erkundigt sich bei der
schweizer Bank nach Informationen über Sie, wird man ihnen nichts mitteilen. Das ist das Bankgeheimnis.
Doch unsere Gesetze beschützen kein schmutziges
Geld. Das heißt, Geld, das aus kriminellen Aktivitäten kommt, wie etwa
Drogenhandel. Falls die Polizei sich über Sie erkundigt und sie haben ausreichende
Beweise, daß Ihr Geld aus einer illegalen Aktivität stammt, werden die Banker antworten
müssen.
© Micheloud
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