Aktiengesellschaften in der Schweiz


Aus der Vogelperspektive

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Gif2pixe.gif (807 bytes) Diese Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über alle rechtlichen Formen der Firmengründung in der Schweiz. Beachten Sie, daß die meistverbreitetste die Aktiengesellschaft ist, und daß sowohl die steuerfreie Holding-Gesellschaft als auch Firma mit Sitz in der Schweiz  Firmen mit beschränkter Haftung sind.

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Einzelbesitzer-Geschäft Allgemeine Partnerschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung Aktiengesellschaft
Zweig
Französisch
Deutsch
Raison individuelle Société simple
Gesellschaft
Sàrl
GmbH
Société Anonyme
Aktiengesellschaft
Filiale
Filiale
. Gif1pixe.gif (49 bytes) Gif1pixe.gif (49 bytes)

(weiter Informationen...)

(weitere Informationen)

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Zweck Operation eines Geschäfts als einziger Besitzer. Handel, Fertigung oder ein anderes kommerziell betriebenes Geschäft auf einen Namen.

 

Handel, Fertigung oder ein anderes kommerziell betriebenes Geschäft auf einen Namen. Handel, Fertigung oder ein anderes kommerziell betriebenes Geschäft auf einen Namen. Rechtsabhängiges, aber kommerziell unabhängiges Geschäft, das zu einer ausländischen Mutterfirma gehört.
Erstellung Keine besondere Aktion ist erforderlich. Eintrag ins Geschäftsregister wird manchmal erforderlich. Keine spezielle Aktion oder spezielle Strukturen sind erforderlich, aber eine Konzession wird empfohlen. Eintrag in das Geschäftsregister.

 

Eine Konzession ist notwendig, Eintrag in das Geschäftsregister und öffentliche Gründungsurkunde. Formale Gründungsprozedur und Eintrag in das Geschäftsregister. Eintrag in das Geschäftsregister ist ausreichend.
Gründer Keine Beschränkungen Nur physische Personen, wenigstens ein Manager muß in der Schweiz leben. Mindestens zwei Gründungsmitglieder, keine anderen Beschränkungen. Mindestens drei Gründungsmitglieder (Personen oder Firmen). Die Mehrzahl der Vorstände muß schweizerisch sein, mit Ausnahmen für Holding-Gesellschaften.

 

Sie benötigen nur einen Repräsentanten in der Schweiz, der Anwaltsvollmachten hat.
Titel des Eigners Besitzer Partner Mitglied Aktienbesitzer Ausländische Mutterfirma
Regulative Organe Besitzer Partner Mindestens ein Manager, der in der Schweiz lebt.
  • Generalversammlung
  • Vorstand
  • Buchprüfer
Repräsentant in der Schweiz mit Anwaltsvollmachten

 

Haftung Unbegrenzte private Haftung Vermögen der Partnerschaft und unbegrenzte gemeinschaftliche Haftung

 

Für jedes Mitglied beschränkt auf das Firmenkapital. Beschränkt auf das Firmenkapital. Mutterfirma ist auch haftbar.
Kapital Keine Beschränkung Keine Beschränkung SFR 20'000, von welchen mindesten 50% bezahlt werden müssen. Höchstens SFR 2 Mio. SFR 100'000, von welchen mindestens 50% bezahlt werden müssen.

 

Kein Minimum...
Vorteile Einfach
  • Niedrigere Steuer
  • Keine Bedarf nach schweizer Bürgern als Partner
  • Nur zwei Mitglieder sind erforderlich
  • Niedrige Mindestkapitalerfordernisse.
  • Haftung ist beschränkt
  • Rechtliche Besitzer bleiben anonym
  • Beschränkte Haftbarkeit
  • Besitzerschaft ist einfach zu transferieren
  • Niedrigere Kapitalerfordernisse als die einer schweizer Firma
  • Kein Bedarf für eine schweizer Mehrheit im Vorstand
  • Viel billigere Gründung

 

Nachteile Haftung ist unbeschränkt Haftung ist unbeschränkt
  • Mitglieder können nicht anonym bleiben
  • Schwieriger, Aktien zu verkaufen
  • Schwieriger zu gründen und betreiben
  • Doppelte Besteuerung (Firmensteuersatz und dann Quellensteuer auf die Dividende)
  • Die Mutterfirma ist auch haftbar
  • Steuern sind leicht höher.

 

© Micheloud & Cie

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