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Einzelbesitzer-Geschäft |
Allgemeine
Partnerschaft |
Gesellschaft
mit beschränkter Haftung |
Aktiengesellschaft
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Zweig |
Französisch
Deutsch |
Raison
individuelle |
Société
simple
Gesellschaft |
Sàrl
GmbH |
Société
Anonyme
Aktiengesellschaft |
Filiale
Filiale |
. |
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(weiter Informationen...) |
(weitere Informationen) |
(weiter Informationen...) |
Zweck |
Operation
eines Geschäfts als einziger Besitzer. |
Handel,
Fertigung oder ein anderes kommerziell betriebenes Geschäft auf einen Namen. |
Handel,
Fertigung oder ein anderes kommerziell betriebenes Geschäft auf einen Namen. |
Handel,
Fertigung oder ein anderes kommerziell betriebenes Geschäft auf einen Namen. |
Rechtsabhängiges,
aber kommerziell unabhängiges Geschäft, das zu einer ausländischen Mutterfirma gehört.
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Erstellung |
Keine
besondere Aktion ist erforderlich. Eintrag ins Geschäftsregister wird manchmal
erforderlich. |
Keine
spezielle Aktion oder spezielle Strukturen sind erforderlich, aber eine Konzession wird
empfohlen. Eintrag in das Geschäftsregister. |
Eine
Konzession ist notwendig, Eintrag in das Geschäftsregister und öffentliche
Gründungsurkunde. |
Formale
Gründungsprozedur und Eintrag in das Geschäftsregister. |
Eintrag
in das Geschäftsregister ist ausreichend. |
Gründer |
Keine
Beschränkungen |
Nur
physische Personen, wenigstens ein Manager muß in der Schweiz leben. |
Mindestens
zwei Gründungsmitglieder, keine anderen Beschränkungen. |
Mindestens
drei Gründungsmitglieder (Personen oder Firmen). Die Mehrzahl der Vorstände muß
schweizerisch sein, mit Ausnahmen für Holding-Gesellschaften. |
Sie
benötigen nur einen Repräsentanten in der Schweiz, der Anwaltsvollmachten hat. |
Titel
des Eigners |
Besitzer |
Partner |
Mitglied |
Aktienbesitzer |
Ausländische
Mutterfirma |
Regulative
Organe |
Besitzer |
Partner |
Mindestens
ein Manager, der in der Schweiz lebt. |
- Generalversammlung
- Vorstand
- Buchprüfer
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Repräsentant
in der Schweiz mit Anwaltsvollmachten |
Haftung |
Unbegrenzte
private Haftung |
Vermögen
der Partnerschaft und unbegrenzte gemeinschaftliche Haftung |
Für
jedes Mitglied beschränkt auf das Firmenkapital. |
Beschränkt
auf das Firmenkapital. |
Mutterfirma
ist auch haftbar. |
Kapital |
Keine
Beschränkung |
Keine
Beschränkung |
SFR
20'000, von welchen mindesten 50% bezahlt werden müssen. Höchstens SFR 2 Mio. |
SFR
100'000, von welchen mindestens 50% bezahlt werden müssen. |
Kein
Minimum... |
Vorteile |
Einfach |
- Niedrigere Steuer
- Keine Bedarf nach schweizer Bürgern als Partner
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- Nur zwei Mitglieder sind erforderlich
- Niedrige Mindestkapitalerfordernisse.
- Haftung ist beschränkt
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- Rechtliche Besitzer bleiben anonym
- Beschränkte Haftbarkeit
- Besitzerschaft ist einfach zu transferieren
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- Niedrigere Kapitalerfordernisse als die einer schweizer
Firma
- Kein Bedarf für eine schweizer Mehrheit im Vorstand
- Viel billigere Gründung
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Nachteile |
Haftung
ist unbeschränkt |
Haftung
ist unbeschränkt |
- Mitglieder können nicht anonym bleiben
- Schwieriger, Aktien zu verkaufen
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- Schwieriger zu gründen und betreiben
- Doppelte Besteuerung (Firmensteuersatz und dann
Quellensteuer auf die Dividende)
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- Die Mutterfirma ist auch haftbar
- Steuern sind leicht höher.
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