HandelsZeitung Home > Portrait > Revue de presse > Quotidiens > HandelsZeitung Kniffe für die Mehrbesseren HandelsZeitung, 30 Juin 2004 ZuzÜge · Pauschalabkommen, bilaterale Verträge, EU-Gerichtsentscheide: Die Schweiz wird für reiche Ausländer immer attraktiver. Mit dem Entgegenkommen der Behörden. Komfortables Schloss aus dem 17. Jahrhundert, hübsches Gästehaus, repräsentativer Hofplatz, Pächterhaus, Garagen und Pferdeboxen.» Das Anwesen «unweit des Genfersees» lässt keine Wünsche offen. Auf 30 Hektaren gibts auch Wiesen, Wald und eine eigene Quelle. Kostenpunkt: 8,8 Mio Euro, rund 13,3 Mio Fr. Ausführliche Unterlagen gehen diskret auf schriftliche Anfrage zu. Und unverblümt wird im Inserat des Hochglanzmagazins noch vermerkt: «Ausländische Staatsbürger haben die Möglichkeit, über attraktive Steuerprivilegien zu verhandeln.» Pauschalbesteuerung zieht Indes: Erstes Lockmittel für wohlhabende Ausländer ist inzwischen die Pauschalbesteuerung. Sie bemisst sich nicht nach Einkommen und Vermögen des niederlassungswilligen Ausländers, sondern nach dem so genannten Lebensaufwand. In der Schweiz gibt es über 3000 Pauschalabkommen mit Ausländern, Tendenz steigend. Vor allem die Kantone Waadt (über 1000 Abkommen), Wallis (fast 700), Genf und Tessin (je über 500) rollen dem ausländischen Geldadel den roten Teppich aus. Die Ufer des Lac Léman sind die eigentliche Goldküste der Schweiz. Die Liste der internationalen Prominenz, die sich in der Region niedergelassen hat, ist lang: IKEA-Gründer Ingvar Kamprad (laut «Bilanz» mit einem Vermögen von 15 Mrd Fr.), Formel-1-Flitzer Michael Schumacher, Reederei-Erbin Athina Onassis oder Popsänger Phil Collins. Allerdings haben die Kantone weit gehend aufgehört, Zahlen über die neu vereinbarten Pauschalabkommen mit Ausländern zu verbreiten. «Wohl um den Wettbewerb unter sich nicht noch weiter anzuheizen», sagt Steuerexperte Richard Wuermli, Partner der Zürcher Beratungsfirma Tax Expert International. Beim Pauschalabkommen richtet sich der Ausländer beziehungsweise dessen Anwalt an die kantonale Steuerbehörde oder an den entsprechenden Regierungsrat, um den Lebensaufwand zu ermitteln. Da dieser bei reichen Leuten in der Regel schwierig zu beziffern ist, beläuft sich das Abkommen zumeist auf das Fünffache einer Miete oder des Mietwertes des Hauses. Bei Luxusvillen wird der Ausländer auf einen möglichst tiefen Mietwert pochen - zumeist mit Erfolg, der Verhandlungsspielraum ist gross. Der Pauschalbesteuerte darf in der Schweiz zwar nicht erwerbstätig sein. Als «Gegenleistung» interessiert sich der Schweizer Fiskus dafür nicht für das Vermögen und die Einkünfte im Ausland. Schumacher (ge-schätztes Vermögen: 900 Mio Fr.), der in der Schweiz keine Rennen fährt und somit nicht erwerbstätig ist, zahlt im Waadtland dank Pauschalbesteuerung nach Medienberichten weniger als 10% des Betrages einer Besteuerung nach kantonalen Richtlinien. Das nervt nicht nur die Deutschen und die politische Linke in der Schweiz, sondern auch den Schweizer Steuerzahler mit fettem Portemonnaie. Der Medienhype rund um Ex-Tennisstar Boris Becker und Molkerei-König Theo Müller, die beide letztes Jahr in die Schweiz gezogen sind, machte reiche deutsche hellhörig. «Wir haben vermehrt Anfragen aus dem Deutschen Raum», sagt ein Steuerexperte einer internationalen Beratungsfirma. «Von zehn Anfragen konkretisiert sich jedoch in der Regel nur eine.» Viele vermögende Deutsche seien sich nicht bewusst, dass sie ihre Zelte in Deutschland vollständig abbrechen müssten, um Schweizer Steuervorteile zu erhalten. Trotzdem: Der Wegzug aus dem Heimatland könnte sich für EU-Bürger in Zukunft erleichtern. Der Europäische Gerichtshof stellte kürzlich fest, dass die Wegzugsbesteuerung in Frankreich gegen die Niederlassungsfreiheit nach dem EU-Vertrag verstösst. Damit ist klar, dass auch die deutsche Wegzugsbesteuerung fallen wird. Zwar rechnet Wuermli von Tax Expert International nicht damit, dass die Steuer auch bei direkten Umzügen in ein Drittland wie die Schweiz eliminiert wird. Aber eine Extraschlaufe über Belgien oder Österreich, welche die Steuer nicht oder nur begrenzt kennen, dürfte einen Einzug in die Schweiz für Deutsche und Franzosen erheblich erleichtern. Lex Koller am Bröckeln Mit den bilateralen Abkommen bröckelt auch die Lex Koller, die mit Holdingstrukturen schon vorher elegant umschifft werden konnte. Denn hat ein EU-Bürger einmal seinen Wohnsitz in der Schweiz, kriegt er beim Immobilienkauf die gleichen Rechte wie ein Schweizer. Auch auf Gemeindeebene hat man die Zeichen der Zeit erkannt: Die Gemeinde Flims hat sämtliche Beschränkungen des Immobilienerwerbs zu Ferienzwecken für Ausländer aufgehoben - ob sie nun in der Schweiz wohnen oder nicht. Pauschalbesteuerung «Lex Blocher» |
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