FAQs über Investitionen in schweizer  Immobilien


1. Schweizer Gesetze

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Ja, die sogenannte Lex Friedrich verbietet Ausländern ohne Aufenthaltsgenehmigung jegliches Erwerben von Immobilien in der Schweiz. Jedoch könnnen die Kantone Ausländer berechtigen, einige Immobilien, wie die Wohnungenhäuser, die auf dieser Seite beschrieben sind, zu kaufen. Beachten Sie, daß hier der Kauf gesamter Gebäude beschrieben ist; wenn Sie nur eine Ferienwohnung erwerben wollen, klicken Sie hier

 

Ausländer können in einigen Kantonen in HLM-Gebäude investieren. Das sind neue Wohnungenhäuser mit Renten, die unter dem Marktniveau liegen. Sie werden bis zu 20 Jahre lang von der Steuer befreit; danach wird es Ihnen erlaubt, die Mieten zu erhöhen.

Sie können nicht mit Geld, das Sie mit kriminellen Aktivitäten verdient haben, kaufen und Sie können nur Gebäude kaufen, deren Verkauf an Ausländer genehmigt worden ist. Der Kaufvertrag muß vor einem offiziellen öffentlichen Notar, der prüft, ob der Verkauf legal ist, getätigt werden.

Einige Menschen beauftragen Schweizer mit dem Kauf von Immobilien, mit Geld, das sie ihnen leihen. Das ist illegal und der Verkauf ist null und nichtig vor dem schweizer Gesetz. Falls der Plan aufgedeckt wird, wird der Kauf automatisch gestrichen und Ihr schweizer Komplize wird in's Gefängnis gehen. Das gibt ihnen die Wahl: Entweder kommen Sie in die Schweiz und plädieren für schuldig des Betruges oder Sie schreiben Ihr Gebäude komplett ab. Wir werden uns nicht in irgendeiner Operation dieser Art beteiligen.

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