Ja, die sogenannte Lex Friedrich verbietet Ausländern ohne
Aufenthaltsgenehmigung jegliches Erwerben von Immobilien in der Schweiz. Jedoch könnnen
die Kantone Ausländer berechtigen, einige Immobilien, wie die Wohnungenhäuser, die auf
dieser Seite beschrieben sind, zu kaufen. Beachten Sie, daß hier der Kauf gesamter
Gebäude beschrieben ist; wenn Sie nur eine Ferienwohnung erwerben wollen, klicken Sie hier.
Ausländer können in einigen Kantonen in HLM-Gebäude investieren.
Das sind neue Wohnungenhäuser mit Renten, die unter dem Marktniveau liegen. Sie werden
bis zu 20 Jahre lang von der Steuer befreit; danach wird es Ihnen erlaubt, die Mieten zu
erhöhen.
Sie können nicht mit Geld, das Sie mit kriminellen Aktivitäten
verdient haben, kaufen und Sie können nur Gebäude kaufen, deren Verkauf an Ausländer
genehmigt worden ist. Der Kaufvertrag muß vor einem offiziellen öffentlichen Notar, der
prüft, ob der Verkauf legal ist, getätigt werden.
Einige Menschen beauftragen Schweizer mit dem Kauf von Immobilien,
mit Geld, das sie ihnen leihen. Das ist illegal und der Verkauf ist null und nichtig vor
dem schweizer Gesetz. Falls der Plan aufgedeckt wird, wird der Kauf automatisch gestrichen
und Ihr schweizer Komplize wird in's Gefängnis gehen. Das gibt ihnen die Wahl: Entweder
kommen Sie in die Schweiz und plädieren für schuldig des Betruges oder Sie schreiben Ihr
Gebäude komplett ab. Wir werden uns nicht in irgendeiner Operation dieser Art beteiligen.
ZURÜCK ZU DEN
FAQs
© Micheloud
& Cie |
Kein Teil dieser Site darf in
jedweder Form oder auf jeglichem Wege ohne unsere vorherige
schriftliche Genehmigung reproduziert werden.
Wir können nicht versichern, dass alle Seiten total richtig sind, und werden nicht
verantworlich sein für aus unserem Website genommenen Entscheidungen. Mehr... |
Die Schweiz
gehört Ihnen! | Inhaltsverzeichnis | Kontakt
|