Es ist schwer, das mit Bestimmtheit zu sagen, weil verschiedene
Arten von Firmen verschieden besteuert werden, und es gibt auch regionale Variationen, die
den Betrag Steuer, die ein Unternehmen bezahlen muß, beinflussen können. Der
Einkommenssteuersatz kann so niedrig wie 5% liegen, falls Sie ein Abkommen mit dem Kanton,
in dem Ihre Firma gelegen ist, die kantonale Steuer zu streichen, treffen. Aber es kann
auf bis zu 30% steigen, falls Sie die Dinge falsch anpacken. Professionelle Beratung ist
am wichtigsten, wenn Sie beim Gründen einer Firma sind, weil das, was Sie dann machen,
bestimmen wird, wie viel Steuer Sie in späteren Jahren bezahlen müssen. Ein ungefährer
Wert für eine recht große Firma mit Sitz in der Schweiz wäre um die 8%.
Dividenden werden zu 35% versteuert. Wenn eine Firma Dividenden
zahlt, ist sie rechtlich verpflichtet, diese 35% einzubehalten und sie an die Regierung im
Auftrag des Empfängers weiterzureichen. Wie auch immer, einige Länder haben ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz geschlossen, so
daß Bewohner ihrer Nationen von der schweizer Quellensteuer befreit werden können.
Der Trick liegt darin, die Aktien an Ihrer schweizer Firma durch
eine Holding-Gesellschaft in einem anderen Land, welches ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz hat, zu
besitzen. Eine populäre Option wird "Holländisches Sandwich" genannt, bei dem
eine niederländische Holding-Gesellschaft die schweizer Aktien besitzt und eine Firma in
den niederländischen Antillen die Aktien der niederländischen Firma besitzt. Daher
fließen Ihre Dividenden steuerlos von der Schweiz in die Niederlande und dann in die
Antillen, wo sie ohne Quellensteuer ausgezahlt werden können. Natürlich muß Ihre Firma
über einer bestimmten Größe liegen, damit sich das lohnt.
Wenn Sie eine AG (Aktiengesellschaft) gründen, müssen Sie eine
sogenannte Stempelsteuer von etwa 2% des Aktienkapitals zahlen. Wie auch immer
wird Kapital unter einer bestimmten Menge nicht besteuert, so daß die insgesamte Steuer,
die Sie bezahlen müssen, recht niedrig sein wird.
Unternehmenssteuern werden auf städtischer, kantonaler oder
Bundesebene erhoben, obwohl Sie nur an ein Amt zahlen. Die Sätze unterscheiden sich sehr,
abhängig davon, wo Sie Ihre Firma gründen. Der Bundessteuersatz kann nicht verhandelt
werden, aber beträgt nur etwa 4-8%, abhängig von Ihrem Einkommen. Kantone, wie auch
immer, bieten privilegierte Besteuerung an neue ausländische Firmen und Sie können in
vielen Fällen erreichen, daß Sie überhaupt keine städtische oder kantonale Steuer
bezahlen müssen.
Es gibt mehrere Wege, die Mindeststeuer in der Schweiz zu zahlen und
viele ausländische Firmen benutzten diese mit großem Erfolg. Wir können Ihnen mit der
besten Lage für Ihre Firma und den besten Arten von Firmen, die Sie verwenden sollten,
helfen. Wir können dann für Sie mit der Steuerverwaltung verhandeln, um sicherzustellen,
daß Sie weniger Steuern bezahlen müssen.
Steuerbefreiungen (Regierungsausschlüsse von einigen Steuern) sind
auf kantonaler und städtischer Ebene möglich und müssen mit dem richtigen Amt
verhandelt werden. Sie sind oft für ausländische Firmen, die sich in der Schweiz
gründen möchten, verfügbar, besonders in Fribourg, Zug und Glaris.
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