Ja, normalerweise jederzeit!
Sie können an jeden, der das Recht zu kaufen besitzt,
weiterverkaufen. Das bedeutet, an jeden Schweizer oder einen anderen Ausländer, der die
notwendigen Bedingungen erfüllt.
Falls Sie das Grunstück zu einem höheren Preis, als den, den Sie
dafür bezahlt haben, verkaufen (Glückwunsch!), müssen Sie etwa 18% Kapitalertragssteuer
zahlen (auf die Differenz zwischen dem Preis, den Sie für das Immobilie bezahlt haben und
dem Preis, für den Sie es verkauft haben).
Abhängig von Ihrem Testament geht es normalerweise an Ihre Ehefrau
und Kinder, oder falls Sie keine haben, an Ihre Geschwister und Eltern.
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