Ja, die sogenannte Lex Friedrich verbietet Ausländern ohne
Genehmigung jedwede Immobilie in der Schweiz zu kaufen. Wie auch immer, sie erlaubt
Kantonen, beschränkte Kauferlaubnisse in bestimmten Gegenden zu erteilen, falls der
Käufer bestimmte Bedingungen erfüllt. Falls Sie eine Aufenthaltsgenehmigung (B- oder C)
besitzen, ist das allerdings eine andere Geschichte.
Sie müssen....
- eine Immobilie in einer Gegend, in der es legal ist für
Ausländer, ein Immobilie zu kaufen, kaufen. Klicken Sie hier, um ein Karte dieser Gegenden anzuzeigen (in neuem
Fenster)
- nur eine Immobilie kaufen. Klicken Sie hier für Immobilieninvestitionen.(in
neuem Fenster)
- mit Geld kaufen, das nicht durch kriminelle Aktivitäten
verdient wurde.
Falls Sie diese Bedingungen erfüllen, wird Ihnen normalerweise
erlaubt, zu kaufen.
Vor allem in Touristengebieten. Nicht in großen Städten wie Genf
oder Zürich. Klicken Sie hier , um die Karte anzuzeigen, die
Ihnen zeigen wird, wo Sie kaufen können. Falls Sie an einen bestimmten Ort denken,
können Sie uns kontaktieren.
Nein, in diesen Städten können Sie nichts kaufen. Aber es könnte
eine alternative Lösung geben.
Ja, das können Sie, aber Sie können nur 3 Monate am Stück und
nicht länger als 6 Monate im Jahr dort leben
Einige Leute werden Ihnen anbieten, Ihnen eine Wohnung in ihrem
Namen zu kaufen. Als Schweizer können sie alles kaufen, was sie wollen, aber Sie
bezahlen. Das ist illegal und wir werden es nicht tun. Wir empfehlen Ihnen auch nicht, so
etwas zu tun, da Ihre Immobilie konfisziert werden und Sie ins Gefängnis gehen könnten.
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